Medizin & Gesundheitswesen

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Diskussionen und Nachrichten zu Themen aus den Bereichen Medizin & Gesundheitswesen.


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Unglaublich, wie man sich zu solch einem Rückschritt entscheiden konnte. Vor der Therapie hatte die ständige Angst vor einer allergischen Reaktion den Alltag geprägt (Snacks im Pausenverkauf, Ausflüge, Kindergeburtstage, etc) Jetzt bleibt nur noch, die Therapie auf eigene Verantwortung nachzustellen, oder zusammen mit einer gütigen Klinik nachstellen zu lassen.

Die orale Immuntherapie für erdnussallergische Kinder (Palforzia®) wird vom Markt genommen!
Anfänglich mit Spendengeldern finanziert, ist über viele Jahre eine orale Immuntherapie für erdnussallergische Kinder entwickelt worden, die Patienten gegen schwere Reaktionen bei versehentlicher Aufnahme von Erdnuss schützen sollte. ...
Leider wird der Vertrieb von Palforzia® aus kommerziellem Interesse nun weltweit eingestellt. Auch wenn weitere Medikamente für nahrungsmittelallergische Kinder in der Entwicklung sind wie z.B. die epikutane Immuntherapie (Pflastertherapie), ist dies ein großer Schritt rückwärts für unsere erdnussallergischen Kinder. Palforzia® war das einzige bislang zugelassene Medikament für diese Patientengruppe in der EU. Nun gibt es gar kein zugelassenes Medikament mehr.

Alternativer Link mit ähnlichem Beitrag vom DAAB:
https://www.daab.de/2026/02/palforzia-vom-markt-genommen

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Die Covid-Vektorimpfstoffe von Astra Zeneca und Johnson & Johnson haben in seltenen Fällen lebensgefährliche Blutgerinnsel im Gehirn ausgelöst. Jetzt ist klar: Schuld daran war nicht der Impfstoff, sondern die Art des Transports. Eine wichtige Erkenntnis für die Entwicklung künftiger Therapien.

Christoph König im Gespräch mit ARD-Wissenschaftsredakteurin Ulrike Till - Audiobeitrag (6:46 min)

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Die häufig eingesetzten Acetylcholinesterase-Hemmer zur Symptombehandlung bei Alzheimer kosten rund 20 bis 30 Euro pro Monat, Lecanemab aktuell etwa das Hundertfache.

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"Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) kritisiert, dass Ermittlungsbehörden auf Informationen der elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. „Wir fordern für die ePA eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt“, sagte DPNW-Vorsitzender Dieter Adler. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell müsse auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europäischen Ermittlungsbehörden, so Adler. Der Verband nimmt dafür die europäische E-Evidence-Verordnung in den Blick.

Danach können Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. „Damit werden elektronische Patientenakten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung oder Zoll zugänglich“, hieß es aus dem DPNW.

Das Netzwerk befürchtet, dass die Schweigepflicht damit „faktisch entwertet“ wird und gibt ein Beispiel: „Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafbaren Abtreibung ermittelt“, so Adler. Es stelle sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei einen Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchte. Der polnische Staatsanwalt könne nach aktueller Gesetzeslage die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der ePA beantragen."

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