Deutschland
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Das D-Ticket war schon ganz von Anfang an als "rein digitales Ticket" von oben vorgeschrieben, darf also nur entweder in einer App oder auf Chipkarte verkauft werden.
Anfangs waren aber Papierausdrucke noch übergangsweise überall geduldet.
Dem wird allerdings bald die Methode mit den kopiergeschützten (sich schnell ändernden) Barcodes entgegenstehen.
Und wenn das überall eingeführt ist (und sobald man danach dem Fahrgast nachweisen kann oder unterstellen darf, dass er das auch verstanden hat), vermute ich stark, dass man die Frage der Betrugs-Absicht bei ausgedruckten Barcodes ganz neu zu bewerten hat.
Laut Artikel war es nicht so, sondern der Fahrgast hat bloß gegen die Vertragsstrafe "erhöhtes Beförderungsentgelt" geklagt, und das ging durch ein paar Instanzen.
Im Übrigen würde ich den Artikel aber mit großer Vorsicht genießen, weil IMHO recht viele falsche Behauptungen drin stecken.