this post was submitted on 23 Jun 2025
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Ja, ich vermute, es wird an dem "Teil"-Teil scheitern, allerdings bin ich mir sicher, die Frauen wird es wieder nicht treffen. Aber nur Teile von Jahrgängen ziehen und die anderen verschonen wird wohl nicht funktionieren. Hoffe ich zumindest…
Ja. Praktisch Alles, was die Politik im letzten Jahrzehnt verzapft hat, das das Wort "Teil" im Namen hatte, war gequirlte Scheiße.
Kann das BVerfG urteilen, dass Teile der Verfassung verfasungswidrig sind?
Das geht durchaus. Nämlich, wenn durch die Ewigkeitsklausel geschützte Paragrafen abgeschafft oder ausgehebelt werden sollen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323359/ewigkeitsklausel/
Nein. Das BVerfG legt aber ständig aus, wie die Teile der Verfassung zueinander stehen und kann bestimmte Grundsätze höher gewichten als andere Grundsätze, wenn diese im konkreten Fall im Konflikt zueinander stehen.
Ich sehe jedoch nicht, wie eine "Teil"verpflichtung verfassungsmäßig sein soll. Es gibt in Art. 3 GG den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. D.h. wer eingezogen wird kann nicht nach "Lotterie" bestimmt werden, sondern müsste z.B. über die Musterungsstufen so weit ausdifferenziert werden.
Art. 12a ist da aber sehr explizit, das lässt sich nicht anders interpretieren, selbst wenn die Gleichstellung von Männern und Frauen höhergewichtet wird. Ohne Verfassungsänderung wird sich die Wehrpflicht nie auf Frauen beziehen. Man könnte nach Art. 12 GG eine allgemeinen Dienstpflicht umsetzen, und dann den Wehrdienst als eine Möglichkeit darain realisieren, das würde dann auch Frauen betreffen, aber die Leute müssten dann auch explizit den Wehrdienst wählen, das wäre keien Wehrpflicht.
Hierzu hat es bereits vor fast zehn Jahren ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegeben: https://www.bundestag.de/resource/blob/435758/a480927ce006d1454b4e076f65d881d6/wd-2-083-16-pdf-data.pdf
Damit ist das Thema richtigerweise erledigt. Was natürlich ein paar sehr schlaue Leute nicht davon abhält, es immer wieder ins Gespräch zu bringen… und damit meine ich nicht dich, sondern irgendwelche Politiker.
Ja da hast du recht, eigentlich könnte man Art. 12 (2) GG überarbeiten und auf den ersten Teilsatz beschränken
und den zweiten Teil komplett streichen
Meine Aussage bezieht sich auf Gleichbehandlung unter den Wehrpflichtigen, also Männern.
Könnte natürlich sein, dass auf diesem Weg das "soziale Dienstjahr" über die Hintertür kommt, indem die "Wehr"pflicht wieder aktiv gesetzt wird, aber nur 20.000 zum Wehrdienst rangezogen werden und der Rest Zivildienst leisten muss.
Naja, die Verfassung nimmt Frauen halt explizit von der Wehrpflicht aus. Das müsste dann ja als reformbedürftig angesehen werden
Nein, das Grundgesetz kann sich nicht widersprechen. Wenn an einer Stelle steht, Männer und Frauen seien gleichberechtigt, dann gilt das nur überall dort, wo es nicht anders geregelt ist, und für die Wehrpflicht ist es explizit anders geregelt, d.h. in der Hinsicht gilt der spezifischere Artikel.
Natürlich kann es sich widersprechen und dann folgt eine Güterabwägung, wenn (insbesondere) Grundrechte sich widersprechen.
Es ist ein bißchen wie mit der Bibel, die ist ja auch immer korrekt und ändert sich nicht (wobei das beim GG durchaus möglich wäre), es ist immer nur die Interpretation. Wenn es sich wirklich logisch widerspräche, dann müsste ein Teil ja falsch sein und man könnte eine Reductio ad absurdum führen; stattdessen wird dann aber durch Interpretation herausgestellt, dass ein Teil nicht dann gilt, wenn der andere gilt, und die Güter, gegen die abgewogen wird, werden ja auch im Grundgesetz definiert.