this post was submitted on 23 Jun 2025
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Art. 12a ist da aber sehr explizit, das lässt sich nicht anders interpretieren, selbst wenn die Gleichstellung von Männern und Frauen höhergewichtet wird. Ohne Verfassungsänderung wird sich die Wehrpflicht nie auf Frauen beziehen. Man könnte nach Art. 12 GG eine allgemeinen Dienstpflicht umsetzen, und dann den Wehrdienst als eine Möglichkeit darain realisieren, das würde dann auch Frauen betreffen, aber die Leute müssten dann auch explizit den Wehrdienst wählen, das wäre keien Wehrpflicht.
Hierzu hat es bereits vor fast zehn Jahren ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegeben: https://www.bundestag.de/resource/blob/435758/a480927ce006d1454b4e076f65d881d6/wd-2-083-16-pdf-data.pdf
Damit ist das Thema richtigerweise erledigt. Was natürlich ein paar sehr schlaue Leute nicht davon abhält, es immer wieder ins Gespräch zu bringen… und damit meine ich nicht dich, sondern irgendwelche Politiker.
Ja da hast du recht, eigentlich könnte man Art. 12 (2) GG überarbeiten und auf den ersten Teilsatz beschränken
und den zweiten Teil komplett streichen
Meine Aussage bezieht sich auf Gleichbehandlung unter den Wehrpflichtigen, also Männern.
Könnte natürlich sein, dass auf diesem Weg das "soziale Dienstjahr" über die Hintertür kommt, indem die "Wehr"pflicht wieder aktiv gesetzt wird, aber nur 20.000 zum Wehrdienst rangezogen werden und der Rest Zivildienst leisten muss.