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Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will im geplanten Wehrdienstgesetz auch eine Wehrpflicht verankern, die greift, wenn es zu wenige Freiwillige gibt. Pistorius sprach dabei von einer "Teilverpflichtung von Teiljahrgängen".

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[–] MaggiWuerze@feddit.org 24 points 2 days ago (3 children)

...und Teilgeschlechtern. Ich kann nur hoffen, dass jemand erfolgreich dagegen klagt die Wehrpflicht in ihrer bisherigen Form wieder einzuführen

[–] copacetic@discuss.tchncs.de 20 points 2 days ago (1 children)

Die Wehrpflicht muss nicht "eingeführt" werden weil sie nie "abgeschafft" wurde. Sie wurde nur "ausgesetzt".

Ich glaube Pistorius braucht nichtmal den Bundestag. Er könnte einfach selbst entscheiden, die Wehrpflicht wieder zu aktivieren.

[–] zaphod@sopuli.xyz 6 points 2 days ago (2 children)

§2 Wehrpflichtgesetz sagt die Wehrpflicht gibt es nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Ich weiß nicht ob der Verteidigungsminister einfach so einen Spannungsfall ausrufen kann. Alternativ müsste der Paragraf geändert werden, das kann auch nur der Bundestag.

[–] General_Effort@lemmy.world 5 points 2 days ago

Der Spannungsfall wird vom Bundestag festgestellt (Art. 80a GG). Der V-Fall auch(Art. 115a GG), aber dabei ist eine Alternative vorgesehen, falls das nicht möglich ist. Gemeint ist damit natürlich, falls ein russischer Überraschungsangriff den Bundestag in einen radioaktiven Krater verwandelt hat.

[–] Laser@feddit.org 8 points 2 days ago (2 children)

Das ist aber auch wirklich ein dummer Paragraph, um ehrlich zu sein. Nehmen wir mal an, man würde den jetzt feststellen und wir hätten eine geographische Lage wie Finnland – dann stellt man fest "oh, wir haben ca. ein halbes Jahr Zeit, um eine Million Soldaten auszubilden, und die Infrastruktur dafür müssen wir übrigens auch schaffen und Material haben wir auch nicht". Die Schweiz z.B. hat das auch verstanden, und die sind sogar in einer besseren Lage als wir, aber das liegt eben auch daran, dass jedes Land weiß, dass die Schweiz eben auf den Verteidigungsfall vorbereitet ist.

[–] trollercoaster@sh.itjust.works 2 points 2 days ago* (last edited 1 day ago)

Ja. Der Sinn hinter einer Wehrpflicht ist es ja, eine relativ schnell verfügbare Reserve von Leuten aufzubauen, die im Notfall wenigstens schon ihre Grundausbildung haben, um Ausbildungszeit zu sparen. Denn mit der Ausbildung kann man nicht erst anfangen, wenn der Spannungsfall offiziel festgestellt und beschlossen is, dann ist es zu spät, nicht zuletzt, weil man zuerst nicht vorhandene Infrastruktur aufbauen muss. Außerdem weiß ein potenzieller Gegner, dass ab der Feststellung des Spannungsfalls die Uhr tickt und könnte dadurch zu einem früheren Angriff (oder wenigstens Sabotageakten an der neu aufzubauenden Infrastruktur) motiviert werden, um die bekannte aktuelle Schwäche auszunutzen und eine breite Mobilisierung zu verhindern. (Das könnte im schlimmsten Fall einen ähnlichen Dominoeffekt zur Folge haben, wie die Mobilmachungen in verschiedenen Ländern im Vorfeld des 1. Weltkriegs, die praktisch als automatische Konsequenz Kriegserklärungen der jeweiligen Gegner zur Folge hatte, weil alle Beteiligten grob über die Vorlaufzeit zwischen Mobilmachung und Angriff der jeweils anderen Seite Bescheid wussten und der jeweiligen Gegenseite zuvorkommen wollten)

Nur die Infrastruktur zur massenhaften Ausbildung von Rektruten im Spannungsfall vorhalten funktioniert auch nicht wirklich, denn jede Infrastruktur, die nicht genutzt wird (bei regelmäßiger Nutzung fallen Schäden frühzeitig auf, Nutzung beinhaltet auch Pflege und Instandsetzung), verfällt unweigerlich. Außerdem hat diese Infrastruktur auch eine menschliche Komponente in der Form von Ausbildern, Führungskräften und Fachleuten für Aufgaben, die zu komplex für frische Rekruten sind (z.B. Instandsetzung von Ausrüstung), die verlieren ihre Routine, wenn sie das nicht regelmäßig machen.

[–] General_Effort@lemmy.world 1 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)
[–] Laser@feddit.org 6 points 2 days ago (2 children)

Ja, ich vermute, es wird an dem "Teil"-Teil scheitern, allerdings bin ich mir sicher, die Frauen wird es wieder nicht treffen. Aber nur Teile von Jahrgängen ziehen und die anderen verschonen wird wohl nicht funktionieren. Hoffe ich zumindest…

[–] MaggiWuerze@feddit.org 4 points 2 days ago (3 children)

Kann das BVerfG urteilen, dass Teile der Verfassung verfasungswidrig sind?

[–] General_Effort@lemmy.world 2 points 2 days ago

Das geht durchaus. Nämlich, wenn durch die Ewigkeitsklausel geschützte Paragrafen abgeschafft oder ausgehebelt werden sollen.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323359/ewigkeitsklausel/

[–] Saleh@feddit.org 4 points 2 days ago (2 children)

Nein. Das BVerfG legt aber ständig aus, wie die Teile der Verfassung zueinander stehen und kann bestimmte Grundsätze höher gewichten als andere Grundsätze, wenn diese im konkreten Fall im Konflikt zueinander stehen.

Ich sehe jedoch nicht, wie eine "Teil"verpflichtung verfassungsmäßig sein soll. Es gibt in Art. 3 GG den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. D.h. wer eingezogen wird kann nicht nach "Lotterie" bestimmt werden, sondern müsste z.B. über die Musterungsstufen so weit ausdifferenziert werden.

[–] zaphod@sopuli.xyz 3 points 2 days ago (2 children)

Nein. Das BVerfG legt aber ständig aus, wie die Teile der Verfassung zueinander stehen und kann bestimmte Grundsätze höher gewichten als andere Grundsätze, wenn diese im konkreten Fall im Konflikt zueinander stehen.

Art. 12a ist da aber sehr explizit, das lässt sich nicht anders interpretieren, selbst wenn die Gleichstellung von Männern und Frauen höhergewichtet wird. Ohne Verfassungsänderung wird sich die Wehrpflicht nie auf Frauen beziehen. Man könnte nach Art. 12 GG eine allgemeinen Dienstpflicht umsetzen, und dann den Wehrdienst als eine Möglichkeit darain realisieren, das würde dann auch Frauen betreffen, aber die Leute müssten dann auch explizit den Wehrdienst wählen, das wäre keien Wehrpflicht.

[–] Laser@feddit.org 3 points 2 days ago (1 children)

Man könnte nach Art. 12 GG eine allgemeinen Dienstpflicht umsetzen

Hierzu hat es bereits vor fast zehn Jahren ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegeben: https://www.bundestag.de/resource/blob/435758/a480927ce006d1454b4e076f65d881d6/wd-2-083-16-pdf-data.pdf

Zusammenfassung: Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland – sei es durch einfaches (Bundes-)Gesetz oder durch eine Verfassungsänderung (z.B. Schaffung eines Art. 12b GG) – würde gleichermaßen gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach Art. 4 Abs. 2 EMRK verstoßen.

Damit ist das Thema richtigerweise erledigt. Was natürlich ein paar sehr schlaue Leute nicht davon abhält, es immer wieder ins Gespräch zu bringen… und damit meine ich nicht dich, sondern irgendwelche Politiker.

[–] zaphod@sopuli.xyz -1 points 2 days ago

Ja da hast du recht, eigentlich könnte man Art. 12 (2) GG überarbeiten und auf den ersten Teilsatz beschränken

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.

und den zweiten Teil komplett streichen

außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

[–] Saleh@feddit.org 2 points 2 days ago

Meine Aussage bezieht sich auf Gleichbehandlung unter den Wehrpflichtigen, also Männern.

Könnte natürlich sein, dass auf diesem Weg das "soziale Dienstjahr" über die Hintertür kommt, indem die "Wehr"pflicht wieder aktiv gesetzt wird, aber nur 20.000 zum Wehrdienst rangezogen werden und der Rest Zivildienst leisten muss.

[–] MaggiWuerze@feddit.org 1 points 2 days ago

Naja, die Verfassung nimmt Frauen halt explizit von der Wehrpflicht aus. Das müsste dann ja als reformbedürftig angesehen werden

[–] Laser@feddit.org 4 points 2 days ago (1 children)

Nein, das Grundgesetz kann sich nicht widersprechen. Wenn an einer Stelle steht, Männer und Frauen seien gleichberechtigt, dann gilt das nur überall dort, wo es nicht anders geregelt ist, und für die Wehrpflicht ist es explizit anders geregelt, d.h. in der Hinsicht gilt der spezifischere Artikel.

[–] kossa@feddit.org 5 points 2 days ago (1 children)

Natürlich kann es sich widersprechen und dann folgt eine Güterabwägung, wenn (insbesondere) Grundrechte sich widersprechen.

[–] Laser@feddit.org -2 points 2 days ago

Es ist ein bißchen wie mit der Bibel, die ist ja auch immer korrekt und ändert sich nicht (wobei das beim GG durchaus möglich wäre), es ist immer nur die Interpretation. Wenn es sich wirklich logisch widerspräche, dann müsste ein Teil ja falsch sein und man könnte eine Reductio ad absurdum führen; stattdessen wird dann aber durch Interpretation herausgestellt, dass ein Teil nicht dann gilt, wenn der andere gilt, und die Güter, gegen die abgewogen wird, werden ja auch im Grundgesetz definiert.

Ja. Praktisch Alles, was die Politik im letzten Jahrzehnt verzapft hat, das das Wort "Teil" im Namen hatte, war gequirlte Scheiße.