this post was submitted on 26 Mar 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Wenn ich darüber nachdenke, konnte man bisher, bei einem Fahrverbot, einfach in einem anderen EU-Staat einen zweiten Führerschein machen, der dann im eigenen Land nicht beschlagnahmt werden kann? Damit könnten sich ja, vor allem wohlhabende mit mehreren Wohnsitzen in der EU so gut wie alles im Straßenverkehr erlauben. Ich hoffe sehr dass ich hierbei Falsch liege
Das kannst jetzt doch auch schon. Du kannst halt nur belangt werden, wenn du einwandfrei als Fahrer identifiziert werden kannst, da wir in Deutschland keine Halterhaftung bei Verkehrsdelikten haben.
Das stimmt nicht ganz, bei Delikten, die den gewerblichen Güterverkehr betreffen (Überladen, Lenkzeitverstöße usw.) haftet seit einigen Jahren der Halter (und ggf. Ladepersonal bzw. Fuhrparkverantworliche) mit. Das hat die schlimmsten Exzesse in dem Bereich recht schnell zurückgefahren.
Das Modell sollte man auf alle Verkehrsdelikte ausweiten.
FS konnten schon immer eingezogen werden.
Wenn sie dem Land nicht gehören, das sie eingezogen hat, werden sie (ggf. in einem langsamen Verfahren) an das ausstellende Land zurückgeschickt. Und was danach geschieht, das ist bisher in jedem Land anders.
Das war / ist genau die Strategie