this post was submitted on 26 Mar 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das kannst jetzt doch auch schon. Du kannst halt nur belangt werden, wenn du einwandfrei als Fahrer identifiziert werden kannst, da wir in Deutschland keine Halterhaftung bei Verkehrsdelikten haben.
Das stimmt nicht ganz, bei Delikten, die den gewerblichen Güterverkehr betreffen (Überladen, Lenkzeitverstöße usw.) haftet seit einigen Jahren der Halter (und ggf. Ladepersonal bzw. Fuhrparkverantworliche) mit. Das hat die schlimmsten Exzesse in dem Bereich recht schnell zurückgefahren.
Das Modell sollte man auf alle Verkehrsdelikte ausweiten.