this post was submitted on 15 Jul 2025
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Chatkontrolle für sie, aber nich für uns...
So oder so finde ich, dass der Artikel das insgesamt aber sehr gut herausarbeitet. Wie kann es sein, dass bei Beleidigungen, die sicher geschmacklos, laut dem Artikel aber keinesfalls gegenstandslos waren in einem umfangreichen Streit, dann zu solchen Strafen führen, aber die krasse Volksverhetzung und der tiefe Menschenhass im "Itiotentreff" dagegen als geschützte private Rede im engsten Kreis gesehen wird?
Alles was ich hier zu den Beleidigungen gelesen habe, bietet erstmal keinen unmittelbaren Anlasse, an der Verfassungstreue der Beteiligten zu zweifeln. Bei dem "Itiotentreff" ist dagegen völlig unstrittig, dass die Beteiligten in jeder erdenkbaren Weise menschenfeindlich sind.
Ich würde der Argumentation sogar zustimmen wenn es sich hier nicht um BEAMTE handeln würde. Die vertreten den Staat und wenn hier bereits Gesetzesbrüche bagatellisiert werden, warum überhaupt Recht anerkennen?