this post was submitted on 15 Jul 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] Saleh@feddit.org 32 points 1 week ago (1 children)

Im Fall der Darmstädter Beamten hatte eine Richterin des dortigen Amtsgerichts allerdings zunächst sehr ähnlich argumentiert wie die Frankfurter Gerichte. Sie lehnte ein Hauptverfahren gegen die »Phalanx«-Mitglieder ab, weil die Äußerungen in einem streng abgegrenzten Kreis eng zusammenarbeitender Kollegen fielen. Das sei mit einem Austausch im geschützten Freundes- und Familienkreis gleichzusetzen. Keiner der Teilnehmer habe damit rechnen müssen, dass diese Vertraulichkeit später von einem der Mitglieder gebrochen wurde, befand diese Richterin Anfang vergangenen Jahres. Zugang zum Chat gab es nur auf persönliche Einladung und Zustimmung des Administrators. Nach eigenen Angaben nutzten die Beamten zudem extra den Schweizer Messengerdienst Threema, der für strengen Datenschutz und hohe Sicherheitsstandards bekannt ist.

Chatkontrolle für sie, aber nich für uns...

So oder so finde ich, dass der Artikel das insgesamt aber sehr gut herausarbeitet. Wie kann es sein, dass bei Beleidigungen, die sicher geschmacklos, laut dem Artikel aber keinesfalls gegenstandslos waren in einem umfangreichen Streit, dann zu solchen Strafen führen, aber die krasse Volksverhetzung und der tiefe Menschenhass im "Itiotentreff" dagegen als geschützte private Rede im engsten Kreis gesehen wird?

Alles was ich hier zu den Beleidigungen gelesen habe, bietet erstmal keinen unmittelbaren Anlasse, an der Verfassungstreue der Beteiligten zu zweifeln. Bei dem "Itiotentreff" ist dagegen völlig unstrittig, dass die Beteiligten in jeder erdenkbaren Weise menschenfeindlich sind.

[–] brewbart@feddit.org 14 points 1 week ago

Ich würde der Argumentation sogar zustimmen wenn es sich hier nicht um BEAMTE handeln würde. Die vertreten den Staat und wenn hier bereits Gesetzesbrüche bagatellisiert werden, warum überhaupt Recht anerkennen?