@einkorn
Hier muss man verschiedene Ebenen trennen:
Der Gurt ist verpflichtend, daher ist nicht angegurtet sein, ein Regelverstoß und damit formell eine Teilschuld.
Fahrradhelme sind NOCH nicht verpflichtend. Die Schmerzensgeld-Debatte muss den rechtlichen Ist-Zustand betrachten.
Das ist eine andere Debatte als die Frage nach einer Helmpflicht.