Wenn sie nicht von Geburt an als Schweizerin gezählt wurde, sondern eingebürgert wurde, dann zählt die Schweizer Regierung sie als Person mit Migrationshintergrund erster Generation . https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/nach-migrationsstatuts.html Die deutsche Regierung hat, soweit ich verstanden habe, ne recht ähnliche definition, hat aber noch ne spezialklausel für Menschen, die im zweiten weltkrieg geflohen sind, und deren Nachkommen. Wenn also eine Person in der Politik über Menschen mit Migrationshintergrund Entscheidungen treffen will, dann hat das unweigerlich Auswirkungen auf jemanden wie die Partnerin von Frau Weidel. Das hat nix damit zu tun, wie sie aufgewachsen ist, welche Kultur sie hat, oder was ihre Hautfarbe halt ist.
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