Woher hätte man wissen sollen, dass spontane Demonstrationen während der Einheitsfeier verboten waren? War das rechtens? Das soll jetzt geprüft werden.

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[–] 16 points 9 hours ago* (last edited 6 hours ago)

Mit diesem Versammlungsverbot, das bereits ab zwei Personen gilt, hatte die Polizei im Nachhinein ihre Maßnahmen begründet. In einem Fall hatte sie 45 Personen eingekesselt, die teilweise spontan vor einem Zelt am Weserstadion stehen geblieben waren, um gegen eine darin stattfindende Podiumsdiskussion der AfD zu protestieren.

Und

Die Innenbehörde hat das Demonstrationsverbot ausschließlich auf dem Amtsweg bekannt gemacht

Und

Falsch sei auch die Behauptung der Polizei, Verstöße gegen das Versammlungsverbot hätten zwingend geahndet werden müssen, sagt Thorsten Koch, Professor für Polizei und Ordnungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. „Bei einer Ordnungswidrigkeit hat die Polizei einen Ermessensspielraum und muss das nicht verfolgen.“

Gut dass das jetzt auf juridischem Weg hinterfragt wird. Der Verdacht die Verwaltung versuche linkspolitisch Aktiven einen Maulkorb zu verpassen drängt sich auf.

Persönlich frage ich mich ja ob die Bullerei umgekehrt - spontane Nazigegendemonstration - auch so übereifrig gewesen wäre.

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  • [–] 18 points 11 hours ago

    Bis zur Auflösung gelte der Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert.

    Das Grundgesetz? Als ob sich die Polizei daran halten würde! Warum auch?

    Ist ja weder von den Verantwortlichen noch den Polizisten selbst gewollt. 🥸

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