Mit diesem Versammlungsverbot, das bereits ab zwei Personen gilt, hatte die Polizei im Nachhinein ihre Maßnahmen begründet. In einem Fall hatte sie 45 Personen eingekesselt, die teilweise spontan vor einem Zelt am Weserstadion stehen geblieben waren, um gegen eine darin stattfindende Podiumsdiskussion der AfD zu protestieren.
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Die Innenbehörde hat das Demonstrationsverbot ausschließlich auf dem Amtsweg bekannt gemacht
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Falsch sei auch die Behauptung der Polizei, Verstöße gegen das Versammlungsverbot hätten zwingend geahndet werden müssen, sagt Thorsten Koch, Professor für Polizei und Ordnungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. „Bei einer Ordnungswidrigkeit hat die Polizei einen Ermessensspielraum und muss das nicht verfolgen.“
Gut dass das jetzt auf juridischem Weg hinterfragt wird. Der Verdacht die Verwaltung versuche linkspolitisch Aktiven einen Maulkorb zu verpassen drängt sich auf.
Persönlich frage ich mich ja ob die Bullerei umgekehrt - spontane Nazigegendemonstration - auch so übereifrig gewesen wäre.
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