Fiona

joined 4 months ago
[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 4 points 1 week ago

Sich gegen eine Notwehrhandlung wehren ist soweit ich weiß keine Notwehr, weil die Notwehrhandlung kein rechtswidriger Angriff ist.

Ebenfalls keine Anwältin, aber ich habe mich relativ intensiv damit beschäftigt und das ist auch mein Verständnis.

Notwehr ist legal, daher nicht notwehrfähig. Etwas anderes ist dass im Falle eines Notwehrexzesses, der potenziell strafbefreit, aber illegal ist und damit seinerseits Notwehrfähig ist.

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 27 points 1 week ago (5 children)

Sehe ich sogar noch schärfer: Klarer Fall von Notwehr:

Es gibt in Deutschland bei der Notwehr keine Rechtsgüterabwägung, sofern kein extremes Missverhältnis vorliegt. Das sie das Messer erst angedroht hat war definitiv proportional und wenn der Angreifer ihren Arm greift, dann ist das auch der Punkt an dem weiteres Handeln definitiv geboten ist.

Deutschland hat ein sehr scharfes Notwehrrecht und das ist auch gut so. Unterlasse einfach rechtswidrige Angriffe auf andere, dann hast du von der Seite wenig zu befürchten.

[–] Fiona@lemmy.blahaj.zone 3 points 3 weeks ago* (last edited 3 weeks ago)

Es wäre so schön, wenn wir eine Presse hätten, die ihre Hausaufgaben macht…

In diesem Fall: Warum das nicht verjährt ist.

Meine Interpretation: Der Artikel erwähnt, dass der mutmaßliche Täter sich nach Venezuela abgesetzt hat. Falls Deutschland in dem Fall einen Auslieferungsantrag gestellt hat, dem Venezuela nicht entsprochen hat, ruht die Verjährung nach § 78b, Absatz 5 StGB:

(5) Hält sich der Täter in einem ausländischen Staat auf und stellt die zuständige Behörde ein förmliches Auslieferungsersuchen an diesen Staat, ruht die Verjährung ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Ersuchens beim ausländischen Staat

  1. bis zur Übergabe des Täters an die deutschen Behörden,
  2. bis der Täter das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates auf andere Weise verlassen hat,
  3. bis zum Eingang der Ablehnung dieses Ersuchens durch den ausländischen Staat bei den deutschen Behörden oder
  4. bis zur Rücknahme dieses Ersuchens.

[Details zu Fristen bei unbekanntem Datum des Zugangs der Anfrage und Ausnahmen im EU- und anderem internationalem Recht.]

Bin jetzt keine Juristin, aber das wirkt schon recht kohärent auf mich…