this post was submitted on 17 Jul 2025
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Nordrhein-Westfalen
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Nachrichten und Diskussion über NRW
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Wenn ich jetzt ne religion gründe, die geburten verteufelt, darf ich dann eine gynäkologische klinik eröffnet, die alles abtreiben darf ohne rückfrage?
religion ist eine privatsache und hört ausserhalb der eigenen gedanken auf zu existieren!
Haben nicht satanistische Glaubensgemeinschaften in den USA genau auf diese Weise versucht Abtreibungsverbote zu umgehen?
Ja und in Staaten die den Religious Freedom Restoration Act umgesetzt haben kommen sie damit (bisher) auch weitestgehend durch.
Die wichtigsten Gerichtsurteile dazu werden erst noch erwartet. Aber das ist Win-Win, entweder wird der RFRA ausgehöhlt oder die Abtreibungsverbote.
Ich sehe den Fall etwas anders. So lange die von dir gegründete Religion nicht gegen geltendes Recht verstößt, kannst du eine Abtreibungsklinik betreiben. Du brauchst hierzu nicht einmal eine Religion zur Begründung. Die Fragestellung ist doch, ob ein Träger in seinem Haus Dienstleistungen anbieten muss, die gegen sein eigene Überzeugung sind. Es ist nicht illegal nicht abzutreiben.
Richtig Religion ist Privatsache. In einer Gesellschaft gibt es dennoch Berührungspunkte, die gegenseitig toleriert werden müssen. Ob es ein Kopftuch ist oder Freizügigkeit, Begrenzung auf koscher Speisen, Vegane Speisen, usw.
Andersherum betrachtet wird das Beispiel deutlicher. Wäre ein Arzt verpflichtet Abtreibungen durchzuführen die er selbst weder für sinnvoll noch notwendig hält und keine Gefahr für Leib und Leben besteht? Möglicherweise sieht er den Eingriff sogar als zusatzliches Risiko. Würden wir den Arzt zwingen seinen Arbeitsvertrag oder Praxis aufzugeben, wenn er seiner Überzeugung nach dies nicht tun möchte?
Ist im aktuellen Fall nicht das Problem, dass die Schwangere keine Alternative Einrichtung zur Durchführung des Eingriffs hat und der Arzt dort arbeiten müsste um den Eingriff durchzuführen. Wenn die Klinik, der Träger auch Abtreibungen verbieten würde, die den Tod der Mutter verhindern würde, läge der Fall anders.
Aber in diesem Szenario geht es ja nicht um den Arzt, sondern den Träger der Einrichtung, der die religiöse Einstellung seiner Firma (Wo wir bei "Religion ist Privatsache" wären, denn Firmen haben keine eigenen Gedanken) seinen Mitarbeitern aufzwingen will.
Das ist m.E. nach ein Bruch der Relgionsfreiheit, aber das sehen andere sicher anders.
Es ist sogar im Artikel geschrieben:
'Der 67-Jährige formuliert klare Worte gegen seinen Arbeitgeber: "Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern." '
Bei einer Trägerschaft durch eine Allgemeingültige Organisation oder Religionsgemeinschsft spricht man von einem Freigemeinützigem Krankenhausträger.
Formal erstmal kein Widerspruch.
Die Firma, hat ein Angebot und Angebotsbedingungen. Das hat nichts mit der Religion zu tun.
Der Träger zwingt den Arzt nicht seine Meinung anzupassen oder Einstellung zum eigenen Glauben zu verändern. Dieser gibt Richtlinien vor, nach denen sich ein Angebot richtet und wie diese sein Unternehmen präsentieren sollen. Seine Mitarbeiter setzen das um, sie werden auch nicht gezwungen etwas zu tun, dass ihrem Gleuben widerspricht. Es gibt sicher Millionen von Arbeitnehmern, die das Angebot ihres Arbeitgebers verändern möchten. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber oder der von Ihnen dafür beauftragte Mitarbeiter.
Anders wäre es, wenn ein Klinikarzt, der zusätzlich in einer anderen Praxis/Krankenhaus Abtreibungen ohne medizinische Notwendigkeit, jedoch gesetzeskonform, vornimmt, von der Klinik bzw dem Träger unter Druck gesetzt würde dies aufgrund der Wertedifferenz zu unterlassen.
Nein, in diesem Fall würde der Arzt wegen dieser "Wertedifferenz" entlassen werden
Wenn die Wertedifferenz bzw. der Meinungsunterschied zu diesem Thema ausreichen würde, wäre der nötige Nachweis bereits vorhanden. Es geht um ein Handeln als Representant der Klinik.