Und wir haben das garantiert keinem Erwachsenen gezeigt.
Mit 14 sicherlich nicht mehr, deshalb war der Teil ja ausdrücklich auf kleine Kinder (bis zum Alter von ca. 11 Jahren) beschränkt und Jugendliche ausgenommen.
Aber ich glaube Kinder- und Jugendschutz grundsätzlich in Abrede zu stellen ist auch ein wenig seltsam.
Nein, nicht grundsätzlich. Beispielsweise in Kinos ergibt es Sinn, denn da können junge Menschen, die erst während der Vorführung draufkommen, dass es verstörend ist, nicht einfach so entscheiden, dass sie es doch nicht sehen wollen. Auch Schulen usw. brauchen Richtlinien, was dort im Unterricht gezeigt werden darf. Aber im Internet kann man ja jederzeit wieder wegklicken.
Ich bin inzwischen über 30 und verstehe heute nicht besser als damals als Jugendlicher, warum es richtig gewesen sein soll, mir vor meiner Volljährigkeit zu verbieten, anzusehen, was ich ansehen will.