Der Fall ist ja komplett wild. Die beiden Polizisten begehen da gefährliche Körperverletzung im Amt (gefährlich, da mit Reizgas und Schlagstock bewaffnet sowie gemeinschaftlich) an einem stark betrunkenem und damit hilflosen Mann. Der Staatsanwalt betont noch mal, dass der Geschädigte Glück gehabt hat, da die Tat gefilmt wurde. Sonst hätte er sich vermutlich auch noch selbst vor Gericht verteidigen müssen, da die Polizisten versucht haben die Tat zu verschleiern.
Grade von Polizisten sollte man erwarten, dass sie sich im Griff haben, wie auch der Staatsanwalt sagt. Stattdessen wird aber Rücksicht darauf genommen, dass ein Strafmaß von mindestens 12 Monaten automatisch ein Ausscheiden aus dem Polizeidienst bedeuten würde und das Strafmaß wird bewusst darunter angesetzt. Zudem kritisiert der Richter noch, dass das Video geteilt wurde das überhaupt notwendig war, damit es zum Verfahren kommen konnte.
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