this post was submitted on 16 Feb 2025
-1 points (0.0% liked)

DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

3759 readers
430 users here now

Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

___

Aus gegebenem Anlass werden Posts zum Thema Palästina / Israel hier auf Dach gelöscht. Dasselbe gilt zurzeit für Wahlumfragen al´a Sonntagsumfrage.
___

Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

___

founded 10 months ago
MODERATORS
top 8 comments
sorted by: hot top controversial new old
[–] Saleh@feddit.org 1 points 2 months ago

Der Kanz­ler­kan­didat der Union hat zu seiner Vertei­di­gung ange­führt, dass er damals als junger Abge­ord­neter die Krimi­na­li­sie­rung der eheli­chen Verge­wal­ti­gung sehr wohl befür­wortet habe, aller­dings Falsch­be­schul­di­gungen durch Ehefrauen fürch­tete und das entspre­chende Gesetz daher mit einer soge­nannten Wider­spruchs­klausel ergänzt wissen wollte: Die verge­wal­tigte Ehefrau sollte die Möglich­keit haben, der Straf­ver­fol­gung ihres Ehemanns zu wider­spre­chen. Die sach­li­chen Argu­mente gegen eine solche Wider­spruchs­klausel waren schon damals bekannt: Ein gewalt­tä­tiger Ehemann hätte so die Möglich­keit erhalten, Druck auf seine Part­nerin auszu­üben, das Ermitt­lungs­ver­fahren einzu­stellen. Gleich­zeitig hätte eine Anomalie ins Straf­ge­setz­buch Einzug gehalten. Denn kein anderes Offi­zi­al­de­likt, also kein anderer Verbre­chen­s­tat­be­stand, bei dem die Staats­an­walt­schaft gezwungen war, von Amts wegen unab­hängig vom Willen der Geschä­digten zu ermit­teln, kannte eine derar­tige „Diver­si­ons­regel“, wie sie im Juris­ten­deutsch heißt. Warum also gerade bei eheli­cher Verge­wal­ti­gung eine Ausnahme machen, wie sie etwa für schwere Körper­ver­let­zung unter Eheleuten nicht galt?

Das ergibt einfach null Sinn. Also hätte die Ehefrau erst eine Vergewaltigung anzeigen sollen und anschließend der Strafverfolgung widersprechen? Das hat überhaupt nichts mit vermeintlichen Falschanschuldigungen zu tun. Falschanschuldigungen sind sowieso strafbar, in solchen Fällen aber oft genauso schwer zu beweisen, wie die Schuld eines Täters.

[–] MLM@feddit.org 0 points 2 months ago (1 children)

Man mag sich garnicht vorstellen das es nichtmal 30 Jahre her ist..

[–] varyingExpertise@feddit.org 0 points 2 months ago (1 children)

Och - 50% der Wahlberechtigten wollen eher 70 Jahre zurück, 20% würden auch 90 Jahre nehmen. Da find ich 30 jetzt gar nicht so unglaublich.

[–] rumschlumpel@feddit.org 0 points 2 months ago (1 children)

Wenn die 50% wüssten, dass es damals deutlich höhere Steuern gab für Reiche ...

[–] varyingExpertise@feddit.org 1 points 2 months ago (1 children)

Ach Steuern, Schmeuern, hauptsache die Frau bleibt zu Hause und die Kollegen sind allesamt nicht dunkler als Toastbrot.

[–] clucose@lemmy.ml 0 points 2 months ago (1 children)

Aber bitte ungetoastetes Toastbrot!! /s

[–] varyingExpertise@feddit.org 1 points 2 months ago (1 children)

Und nich dieses Vollkornzeuch, Körner sind für Hühner, verstehste, verstehste, ein echter Kerl geht einmal die Woche auf die Keramik und verpasst sich da mindestens zwei Minischlaganfälle, so ist mein Oppa gestorben, so ist Vadder gestorben und verdammich noch ein, die haben das Land groß gemacht. Und jetzt bring mir noch ein Bier Ulla, es is Sonntach, Papa hat frei, morgen is wieder 12 Stunden malochen.

[–] stetech@lemmy.world 1 points 2 months ago

Neue Kopiernudel just fallen gelassen