Das ist aber nicht holdingspezifisch
Nein, ist es nicht. Aber aufgrund der Privilegien von Kapitalgesellschaften finde ich es unlogisch, das man versucht die gesamte Steuerlast auf Einkommensteuerniveau zu halten.
Wenn es einem Unternehmer wichtig ist, dass er nur Einkommensteuer zahlt, kann er ja eK oder eine GbR nehmen. Dann muss er halt als aufrechter Geschäftsmann mit Privatvermögen haften.
Oder er macht sich mittels einer Kapitalgesellschaft (weitgehend) frei von dieser Verantwortung, aber dann darf die Gesellschaft mMn auch deutlich höheres Schutzgeld, aka Steuer für dieses Privileg nehmen. Und zwar für jede Instanz des Risikovermeidungsstapels eines Konzerns.
Was schreibt sie denn genau?
Geht unter anderem um die historische Entstehung von Kapitalgesellschaften und des modernen Steuersystems (das in den westlichen Ländern überall erstaunlich gleich ist). Also wie mit der Änderung von Reichtum seit der Industrialisierung (bspw. Verschiebung von Landbesitz zu Produktionsmitteln) die Steuer- und Wirtschaftsgesetzgebung sich gezielt so mitgewandelt hat, dass Reichtum (Besitz) eben steuerlich gegenüber Arbeit begünstigt wird.