"Relevante Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen müssen den zuständigen Behörden, das heißt eben auch der Polizei, zugänglich und ein Datenaustausch möglich gemacht werden"
Die Einschätzung, ob ein:e Patient:in eine Gefahr für sich und/oder Andere darstellt, obliegt der Therapeut:in oder der behandelnden Psychiater:in, welche schon -wenn nötig- heute die Polizei verständigen können. Wenn jetzt Berichte und Befunde gleich an die Polizei durchgereicht werden zerstört es komplett das Vertrauensverhältnis und ist eine Katastrophe für die Versorgung psychisch Kranker.