Hier muss man zwischen zwei unterschiedlichen Ereignissen unterscheiden, die besteuert werden sollen: einmal die Entstehung des Gewinns (Wertschöpfung) und einmal der endgültige Übergang ins Privatvermögen. Die natürliche Person ist das Ende der Kette, wenn das Geld dort ankommt, ergibt sich die effektive Definitivbelastung von ~48% von 1€ Unternehmensgewinn*. Dafür kann sie dann auch wirklich mit dem Geld machen, was sie will. Bierchen, Villas, vollkommen egal.
Die Konzernholding hingegen ist nur eine Zwischenstation. Weder entsteht dort der Gewinn, noch geht er dort ins Privatvermögen über. Wenn man so will ist das ähnlich wie beim Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Ein Zwischenhändler kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer abziehen und belastet wird wirklich nur der Endverbraucher. Da ist auch egal, wie viele Zwischenhändler bis zum Endverbraucher durchlaufen werden. Bei der Regel geht es nicht darum, Konzernstrukturen zu privilegieren, sondern neutral zu behandeln. Sonst würde man nicht Wertschöpfung besteuern, sondern Organigramme.
*aufgeteilt auf zwei Ebenen: 30% zahlt die Gesellschaft auf ihren Gewinn, ~26% auf den Rest bei Ausschüttung die Privatperson, so dass sich am Ende absichtlich eine Gesamtbelastung von 48%, also quasi dem Spitzensteuersatz für Einkommen + Soli ergibt.