https://diehanfapp.de/blog/hat-der-staat-zugang-zu-konsumentendaten-der-cannabis-social-clubs/
Gut, die "zuständige Behörde" ist in diesem Fall nicht die Polizei, aber das ist alles Exekutive, daher aus meiner Sicht als eins zu betrachten. Und der Artikel kommt zu dem Schluss, dass von "Auf Verlangen" ja sicher kaum Gebrauch gemacht würde, aber dazu würde ich gerne Daten sehen, insbesondere zur Anfangszeit, in der die Polizei die Clubs ja massiv gegängelt hat.
Aber kann man sehen wie man mag ob das jetzt gleichbedeutend ist mit dem was ich in meinem letzten Kommentar geschrieben hatte. Ich bin zugegeben selbst in der Materie nicht drin, ich hatte das nur so abgespeichert als "der Staat hat die Mitgliedsdaten", was ja der Fall ist.
PS: Hier direkt der Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__26.html